Elektroroller, E-Scooter, Alkohol und Drogen
Fahrverbot und Führerschein: Elektroroller, E-Scooter, Alkohol und Drogen.
Eine Fahrt mit einem Elektroroller oder mit einem E-Scooter kann ein Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Dies gilt im einzelnen:
Welche Alkoholgrenzen gelten bei der Fahrt auf dem Elektroroller oder E-Scooter?
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass grundsätzlich auch für Elektroroller oder E-Scooter die gleichen Promille-Grenzen wie beim Auto oder LKW gelten. Dies ist Vielen nicht bewusst. Grundsätzlich gelten folgende Regelungen auch für Elektroroller oder E-Scooter:
1) Für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze.
2) Allen anderen Fahrer von Elektrorollern oder E-Scootern droht grundsätzlich auch ohne Unfall ab 0,5 Promille bis 1,1 Promille BAK (Blutalkohohlkonzentration) schon als Ersttäter die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 500 €, ein einmonatiges Fahrverbot sowie die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
3) Werden von der Polizei in diesem Bereich von 0,5 Promille bis 1,1 Promille BAK bei der Fahrt auf dem Elektroroller oder E-Scooter noch Fahrauffälligkeiten wie z.B. Schlangenlinien oder ähnliche Ausfallerscheinungen festgestellt oder kommt es sogar zu einem Unfall, so droht sogar eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB. Hier droht dann selbst Ersttätern eine Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot und eine Sperrfrist z.B. von 12 Monaten.
4) Ab 1,1 Promille liegt die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit vor. Ab 1,1 Promille liegt auch bei der Nutzung von Elektrorollern oder E-Scootern stets eine Trunkenheit im Straßenverkehr vor. Eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis (sechs Monate bis zu fünf Jahre) und drei Punkte geahndet werden.
5) Eine Straftat liegt auch vor, wenn ein Elektroroller oder E-Scooter unter Drogen geführt wird. Auch hier kommt es darauf an, welche Drogen im Blut festgestellt werden und mit welcher Konzentration. Zudem kommt es darauf an, ob zusätzlich Drogen typischer Ausfallerscheinungen während der Fahrt festgestellt werden konnten.
6) Spätestens sobald die Strafe rechtskräftig geworden ist, muss der Betroffene zusätzlich mit Problemen im Hinblick auf seinen Führerschein rechnen. Bei einem BAK-Wert von 1,6 Promille oder mehr oder einer Fahrt unter Betäubungsmitteln muss der Betroffene dann rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) oder sogar den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet.
Unser Rat: Falls Sie von der Polizei alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss bei einer Fahrt mit einem Elektroroller oder E-Scooter angehalten worden sind, sollten Sie keine weiteren Angaben mehr zur Sache machen und sich von uns beraten lassen.
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Führerscheinentzug wegen Cannabis = Fachanwalt Dr. Pott
Rechtsanwalt Dr. André Pott ist Partner der Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.
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